So unterstütze ich Sie
Pflegeberatung & Betreuungsdienst
aus einer Hand
Ich biete Ihnen eine umfassende und verständliche Pflegeberatung sowie einen zuverlässigen Betreuungsdienst an.
Mein Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag zu entlasten und Ihnen den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung so einfach wie möglich zu machen.
Dabei stehe ich Ihnen persönlich, individuell und kompetent zur Seite – egal ob es um Pflegegrad, Anträge oder Entlastungsleistungen geht.
Ich verbinde Pflegeberatung und Betreuungsdienst, um Ihnen eine ganzheitliche Unterstützung bieten zu können.
"Es gibt nichts, wofür es keine Lösung gibt!"
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Sogenannte Beratungseinsätze oder Beratungsbesuche
Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen.
Diese werden oft auch als „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.
Ab Pflegegrad 2 besteht die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen
Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen.
Beratungsintervalle sind wie folgt:
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5: halbjährlich,
bei Bedarf und Wunsch auch vierteljährlich möglich
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können halbjährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Auch Pflegebedürftige, die durch einen Pflegedienst betreut werden, haben die Möglichkeit zu einer unabhängigen Beratung. Die Beratungsbesuche sind für den Versicherten kostenfrei.
Das Ziel des Beratungsgespräches ist die Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie die regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung für die pflegenden Angehörigen.
Mögliche Themen eines Beratungsgesprächs:
Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
Hebe- und Lagerungstechniken, z.B. Kinästhetik und Mobilisation (Kurzintervention)
Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Hinweis auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI durch die Pflegekasse
Pflegekurs nach § 45 SGB XI
Pflegeberatung & Schulung für Angehörige
Ein Pflegekurs nach § 45 SGB XI bietet pflegenden Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden eine wertvolle Unterstützung im Pflegealltag. Ziel ist es, grundlegendes Wissen und praktische Fähigkeiten zu vermitteln, um die häusliche Pflege sicherer, einfacher und entlastender zu gestalten.
Die Teilnahme an einem Pflegekurs ist für Versicherte in der Regel kostenfrei, da die Pflegekassen die Kosten übernehmen.
Was ist ein Pflegekurs?
Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind strukturierte Schulungen für Menschen, die Pflegebedürftige zuhause betreuen oder sich auf diese Aufgabe vorbereiten möchten. Sie vermitteln praxisnahes Wissen rund um die häusliche Pflege und helfen dabei, Pflege sicher und kompetent durchzuführen.
Die Inhalte werden von qualifizierten Pflegefachkräften vermittelt und können je nach Bedarf in Gruppen, einzeln oder auch im häuslichen Umfeld stattfinden.
Ein Pflegekurs nach § 45 SGB XI ist eine wichtige Unterstützung für alle, die einen Angehörigen zuhause pflegen. Durch praxisnahe Schulungen, fachliche Anleitung und hilfreiche Tipps wird der Pflegealltag deutlich erleichtert und die Qualität der häuslichen Pflege nachhaltig verbessert.
Individuelle Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI in der Häuslichkeit
Das Schulungsangebot richtet sich vor allem an pflegende Angehörige
deren Pflegesituation einer individuelleren, zielgerichteteren Beratung bedarf
mit sehr spezifischen Pflegesituationen die aufgrund ihres Alters, wegen Krankheit oder sonstiger Belastungen nicht in der Lage sind, an einem Pflegekurs teilzunehmen
Vorteile einer Schulung in der Häuslichkeit
Direkte Unterweisung in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen
Zielgerichtete Beratung zu individuellen Problemsituationen
Unterweisung in speziellen Pflegetätigkeiten
Unterweisung im Gebrauch von individuellen Hilfsmitteln
Persönliches Kennenlernen der Pflegebedürftigen und ihrer Pflegesituation sowie der räumlichen Gegebenheiten durch die Beratungsperson
Überlastungssituationen der Pflegepersonen werden im häuslichen Umfeld deutlich
Intensive Ressourcennutzung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen möglich
Bewältigungsstrategien der Pflegebedürftigen und Pflegepersonen in den Pflegephasen können erlernt werden
Mit folgenden Pflegekassen besteht eine Kooperation:
Überleitungspflege
während und im Anschluss an eine stationäre Behandlung
Ich unterstützte und begleitete Sie auf dem Weg ins eigene Zuhause
Die Überleitungspflege ist eine individuelle Schulung der Angehörigen vor der Entlassung der pflegebedürftigen Person aus der (akut-)stationären Einrichtung
Die inhaltlich mit Ihnen abgestimmte und auf Sie zugeschnittene Überleitungspflege kann nach den ersten zehn Tagen nach der Entlassung mit einer individuellen Schulung in der Häuslichkeit fortgesetzt werden
Mit folgenden Pflegekassen besteht eine Kooperation:
Vorsorgeberatung & Verfügungen
Sie können selbst keine Entscheidungen mehr treffen, wer regelt Ihre Angelegenheiten?
Jeder Mensch kann unabhängig vom Alter in eine Situation geraten, in der er wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann und andere Personen diese Aufgaben übernehmen müssen.
Es gibt drei Arten Vorsorge zu treffen, damit im Bedarfsfall in Ihrem Interesse gehandelt wird.
Treffen Sie diese Vorsorge in gesunden Tagen.
Widerspruchsberatung & Unterstützung
Sie sind mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden, dann haben Sie die Möglichkeit nach Zugang des Bescheides innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung und Begründung des Widerspruches.
Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI
Ziel ist es, dass die pflegebedürftigen Menschen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Die pflegenden Angehörigen tragen maßgeblich dazu bei und sollen dabei unterstützt und entlastet werden, um eine Überlastung zu vermeiden. Darüber hinaus ist es für eine gute Lebensqualität wichtig, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten und zu fördern.
Daneben erhalten die Pflegebedürftigen ein angemessenes Beschäftigungsangebot.
Durch eine feste Struktur, Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit können Ängste und Unsicherheiten abgebaut und die räumliche, zeitliche, situative und persönliche Orientierung gefördert werden. Eine Isolation kann so vermieden werden.
Unser Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit:
körperlichen Beeinträchtigungen
kognitiven Beeinträchtigungen
psychischen Beeinträchtigungen
sowie pflegende Angehörige, die eine Entlastung suchen
Leistungen der Einzelbetreuung in der Häuslichkeit
Unsere Tätigkeiten orientieren sich an den jeweiligen Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten der pflegebedürftigen Menschen sowie ihrer Angehörigen. Ziel ist es, den Alltag zu erleichtern, die Selbstständigkeit zu fördern und soziale Teilhabe zu unterstützen.
Dazu gehören unter anderem:
Gemeinsames Kochen, Backen und Mahlzeiten einnehmen
Vorlesen und lesen
Gemeinsames Malen und Basteln
Spaziergänge und Ausflüge
Kartenspiele / Gesellschaftsspiele
leichte gemeinsame Gartenarbeit
Musik hören, musizieren und singen
Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten und Friedhöfen
Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern
Fotoalben anschauen
Gedächtnistraining
Erstellen einer Biographie
Gespräche über Alltägliches und eventuelle Sorgen
Begleitung zu Ärzten, med. Einrichtungen, Physiotherapie, Friseur, Fußpflege etc.
Übernahme von Einkäufen / Begleitung bei Einkäufen
uvm
Leistungen der Gruppenbetreuung
Das stundenweise Gruppenangebot findet in den Räumlichkeiten der
„Schmitz Pflegeberatung & Betreuungsdienst“ statt.
Die Räumlichkeiten sind barrierefrei zu erreichen.
Auch bei diesem Angebot richtet sich die Beschäftigung nach den jeweiligen Wünschen, Bedürfnissen und Möglichkeiten der Teilnehmer.
Zu den gemeinsamen Aktivitäten gehören unter anderem:
Gemeinsames Kochen, Backen und Mahlzeiten einnehmen
Vorlesen und lesen
Gemeinsames Malen und Basteln
Spaziergänge und Ausflüge
Kartenspiele / Gesellschaftsspiele
Musik hören, musizieren und singen
Anfertigung von Erinnerungsalben oder -Ordnern
Gedächtnistraining
Gespräche über Alltägliches und eventuelle Sorgen
uvm.
Eine Kostenübernahme ist durch ihre Pflegekasse über den Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder die anteilige Umwandlung der Pflegesachleistung möglich.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Ich berate Sie gerne persönlich und individuell.